Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Grundlage aller Aufträge an _NEUBLCK ist ein Werksvertrag. In keinem Fall ergibt sich aus einem Auftrag eine Abtretung der Urheberrechte an einem Werk, es werden grundsätzlich nur Nutzungsrechte eingeräumt.
- Alle von _NEUBLCK erstellten Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- _NEUBLCK überträgt dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte. Der Nutzungsumfang wird für jeden Auftrag schriftlich definiert. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Dieses geht an den Auftraggeber über, sobald die Leistung vollständig abgegolten ist (Datum des Honorareingangs).
- Alle Werke dürfen nur für die vertraglich vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung genutzt werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit Einwilligung von _NEUBLCK gestattet, womit weitere Honorarforderungen verbunden sein können.
- Werden Werke in einem größeren oder anderen Umfang oder mit einem anderen Zweck genutzt als ursprünglich vereinbart, so ist _NEUBLCK berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen und ein erhöhtes Honorar in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. War kein Honorar vereinbart oder wurden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so gilt entweder der dreifache Satz der im Angebot veranschlagten Honorarhöhe oder die nach den Leitlinien von DPRG (PR-Texte) oder AGD (Grafik, Programmierung) übliche Vergütung (dreifacher Satz) als vereinbart.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
- Auftragsvergabe und Vergütung
- Die Auftragsvergabe an _NEUBLCK ist grundsätzlich nur in schriftlicher Form möglich.
- Die Erstellung von Entwürfen, Texten und sonstigen Tätigkeiten, die von _NEUBLCK für den Auftraggeber erbracht werden, ist honorarpflichtig.
- Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar. Wird kein Honorarsatz vereinbart, so gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuelle Stundensatz zzgl. Spesen und Mehrwertsteuer als vereinbart. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung sofort fällig.
- Spesen, z.B. Telefon- oder Fahrtkosten, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Angebotspreis enthalten. Sie werden ohne Aufschlag zusätzlich in Rechnung gestellt. Je gefahrenem Kilometer wird eine Pauschale von 0,50 Euro berechnet.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann _NEUBLCK gemäß §286 ff BGB Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der EZB halbjährlich neu festgelegt und veröffentlicht. Mahngebühren werden mit jeweils zehn Euro pro Mahnung pauschal erhoben. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
- Sofern nicht anders vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar eine Korrekturphase nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Korrekturen, die nach der Freigabe des Textes anfallen.
- Auftrag und Mitwirkungspflichten
- _NEUBLCK verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus verpflichtet sich _NEUBLCK zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des Projekts.
- Im Gegenzug ist der Auftraggeber verpflichtet, _NEUBLCK alle zur Ausführung des Auftrages als notwendig erachteten Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern diese Mitwirkungspflicht verletzt wird, haftet _NEUBLCK nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Informationen an dem Werk entstehen.
- Gestaltung und Vorlagen
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der redaktionellen oder künstlerischen Gestaltung des Werkes nach Inanspruchnahme der unter 2.6 vereinbarten Korrekturphase sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält _NEUBLCK den ursprünglich vereinbarten Vergütungsanspruch.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller _NEUBLCK übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er _NEUBLCK von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Abnahme, Belegmuster
- Vor der Vervielfältigung, Produktion oder Online-Veröffentlichung eines Werkes sind _NEUBLCK Korrekturmuster vorzulegen.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber _NEUBLCK fünf kostenlose Medienträger (z.B. Belegexemplare).
- _NEUBLCK ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des Auftraggebers als Referenz anzugeben. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, verpflichtet er sich, _NEUBLCK davon vor Beauftragung in Kenntnis zu setzen.
- Aus dem geschlossenen Werksvertrag nach 1.1 sind nur handwerkliche Mängel für eine verweigerte Abnahme bzw. Zahlung der vereinbarten Vergütung relevant. Geschmacksfragen des Auftraggebers haben darauf keinen Einfluss, siehe auch 2.6 und 5.1 Korrekturphasen und Gestaltungsfreiheit.
- Haftung
- Die Endfassung von Texten wird vom Auftraggeber schriftlich freigegeben. Mit der Genehmigung von Texten, Konzepten etc. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Werkes.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung von _NEUBLCK.
- _NEUBLCK haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zu-lässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
- _NEUBLCK behandelt die überlassenen Vorlagen mit größter Sorgfalt und gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags ist _NEUBLCK verpflichtet, alle Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurückzugeben. _NEUBLCK haftet für entstandene Schäden nur in Höhe des Materialwerts.
- _NEUBLCK verpflichtet sich, Erfüllungs-gehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. _NEUBLCK haftet nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen.
- Sofern _NEUBLCK Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen haftet _NEUBLCK nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- _NEUBLCK haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düren. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: 27.01.2020