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Die Sache mit dem Urheberrecht

  • Lesedauer: 1.30 Minuten

Warum gerade für uns Kreativen in der Dürener Werbeagentur Urheberrecht eine wichtige Rolle spielt und was man ganz besonders bei der Verwendung von Bildern beachten sollte? NEUBLCKerin Sarah hat sich während ihrer Fortbildung beim Deutschen Journalisten Verband NRW einmal für uns schlau gemacht.

Morgens, halb 10 in (der verbotenen Stadt) Düsseldorf. Ich sitze im Seminarraum des Deutschen Journalisten Verband NRW und lausche gebannt dem Seminar-Vortrag zum Thema Urheberrecht. Als Nicht-Juristin eine thematisch anspruchsvolle Kost für mich. Nach viel rechtlichem Input nehme ich am Ende des Tages einiges an hilfreichen Tipps für unsere Arbeit in der Dürener Werbeagentur mit.

Werke kann man schützen – Ideen nicht!
Während man Ideen leider nicht urheberrechtlich schützen kann, sind viele Werke unserer Agentur natürlich dennoch urheberrechtlich geschützt. Dazu zählen nämlich nicht nur Kunstwerke, sondern auch Gebrauchswerke, wie zum Beispiel kreativ gestaltete Gebrauchsanweisungen.
Voraussetzung: Sie sind von Menschen geschaffen, individuell und kreativ gestaltet und bilden „etwas Neues“. Übrigens: Für Fotos gilt das Urheberrecht grundsätzlich immer – egal was und wie fotografiert wurde.

Urheberrecht bei Texten
Kommentare, Artikel, Analysen und Berichte sowie vorbereitete Interviews sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Ausnahme bilden pure Faktenmitteilungen. Möchte man geschützte Texte verwenden, so greift das Zitatrecht – vorausgesetzt, man übernimmt nur einen Textauszug und setzt sich individuell oder literarisch damit auseinander. Wichtig: Schon ein abfotografierter Zeitungsartikel ist Urheberrechtsverletzung!

Urheberrecht bei Daten im Internet
Grundsätzlich gilt: Datenbanken dürfen nicht ohne Einwilligung übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel große Linksammlungen, Online-Fahrpläne und Stadtpläne wie Google-Maps. Und auch in den sozialen Medien lauern Gefahren: Wer durch Verlinkungen fremde Inhalte so einbettet, als würden sie wie eigene erscheinen, verletzt Urheberrechte!

Urheberrecht bei Bildern
Fotos und Bilder sind immer durch das Urheberrecht geschützt, wenn Sie von einem Menschen fotografiert wurden. Es können Nutzungsrechte eingeräumt werden. Wichtig: Gab es keine genaue Vereinbarung, liegen in der Regel immer nur die geringsten Nutzungsrechte vor. Also immer genau abklären, welche Bilder wie verwendet werden dürfen und an welcher Stelle der Urheber genannt werden muss.

Unser Tipp zum Schluss: Immer prüfen, ob man auch wirklich Nutzungsrechte für urheberrechtlich geschützte Werke hat. Wer immer gutgläubig davon ausgeht, Bilder, Texte oder Datensätze einfach so verwenden zu dürfen, riskiert eine Urheberrechtsverletzung und damit eine Abmahnung oder Klage.


geschrieben von Sarah
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