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Lösungsansätze für Eure Website zur Nutzung von Cookies, Google Analytics & Co.

  • Lesedauer: 4 Minuten

Benötigen Webseitenbetreiber, die Google Analytics und Co. einsetzen, ein explizites Opt-in von ihren Besucherinnen und Besuchern? Ist das schon Gesetz? Wir fassen in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Informationen für unsere Webseitenkundinnen und Kunden zusammen (zuletzt aktualisiert am 14. November 2019).

 

Der Bundes-Datenschutzbeauftragte hat am 14. November 2019 eine Pressemitteilung zum Thema „Einsatz von Google Analytics auf Webseiten" veröffentlicht. Darin vertritt er die Meinung, dass die Nutzung eines solchen „Dritt-Dienstes" eine explizite Einwilligung der Webseitenbesucherinnen und Besucher erfordere und eine reine Information über die Nutzung nicht ausreiche. 

Er schließt sich damit dem Urteil des EUGH (Az. C-673/17) an, das in ähnlicher Sache Anfang Oktober geurteilt haben. Damit ist das Ganze zwar nach Sichtweise vieler Juristen und Datenschützer noch immer kein geltendes deutsches Recht, aber dennoch ein Thema, mit dem Ihr Euch als Webseitenbetreiber/innen auseinandersetzen solltet.

  1. Warum ist das für Euch relevant?

    Wenn auf Eurer Seite zum Beispiel ein Tool zum Tracking Eurer Benutzer (Google Analytics, Matomo) oder der Facebook-Pixel zum Einsatz kommt, dann lautet die Antwort: ja. Denn diese Techniken setzen Cookies ein. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Ihr mindestens eines davon verwendet.

  2. Ist das jetzt ein Gesetz?

    Nein. Es ist die Meinung des Bundes-Datenschutzbeauftragten und ein Urteil auf europäischer Ebene. Gleichwohl kann man zu dem Ergebnis kommen, dass dadurch die Gefahr von Abmahnungen und Bußgeldern bei automatischer Nutzung von Google Analytics oder anderen Diensten steigt.

  3. Sollte ich jetzt handeln?

    Ihr solltet Euch in jedem Fall mit dem Thema auseinandersetzen und bei Bedarf Euren Hausjuristen um eine Einschätzung bitten. Denn wir können Euch nur informieren und keine Rechtsberatung ersetzen. Es gibt Datenschutzbeauftragte, die empfehlen zu handeln. Und es gibt welche, die dies nicht tun. Da es kein Gesetz ist, ist eine eindeutige Einschätzung schwer.

  4. Kann man die Cookies nicht einfach weglassen?

    Die kurze Antwort lautet: Möglicherweise ja, aber nicht ohne Verluste für Euer Marketing. Im Detail beraten wir Euch gerne individuell & persönlich – sonst wird das hier ein Roman.

  5. Welche „schlechten“ Lösungen gibt es? (halten wir nicht für sinnvoll)
    1. Ihr und wir tun gar nichts. Diese Lösung ist aktuell kostenfrei, birgt aber das höchste Abmahn- und Bußgeldrisiko.
    2. Ihr beauftragt uns, alle Anwendungen, die Cookies setzen, von Eurer Webseite zu entfernen oder auf cookie-freie Alternativen zu migrieren. Dies und die daraus resultierenden Folgen für Euer Marketing müssen wir stets individuell mit Euch besprechen. Daher rechnen wir dies, genauso wie Beratung zu diesem Thema, nach Aufwand ab.
  6. Welche Lösung halten wir für sinnvoll?
    • Den Einsatz eines Banners (sog. „Consent Plugin") auf der Startseite Eurer Website halten wir für die aktuell beste Lösung. Besucher werden darin über den beabsichtigten Einsatz eines oder mehrerer Cookies informiert.
    • Dort kann dann jeder Besucher selbst entscheiden, ob er/sie/es das oder die Cookie(s) zulassen oder ablehnen möchte. Standardmäßig darf nichts vorausgefüllt sein. Wie das aussehen kann, seht Ihr hier:
      consent plugin
    • Dieser Kasten wird selbstverständlich optisch an Eure Website angepasst. Und wenn Ihr oder Euer Datenschutzbeauftragter konkrete textliche Änderungswünsche habt, setzen wir diese natürlich gerne um.

       

  7. Ist diese Lösung 100 Prozent rechtssicher zum Einsatz von Cookies?

    Eine 100 Prozent rechtssichere Lösung gibt es aktuell nicht. Das Consent Plugin wird von Experten momentan als die beste Lösung zwischen „nichts tun“ (siehe 5a) und „gar keine Cookies“ (siehe 5b) eingestuft. Jedoch können auch wir aufgrund der aktuellen Lage beim Einsatz eines Consent Plugins keine Haftung für die Rechtssicherheit dieser Funktion übernehmen.

  8. Was kostet diese Lösung?

    Den Einbau des Consent-Plugins bieten wir Euch zum Pauschalpreis an. Wie hoch dieser für Eure Webseite ist, erfragt bitte direkt bei uns in der Agentur. Das hängt ein klein wenig vom verwendeten CMS, der verwendeten Technik und den dadurch gesetzten Cookies ab. Das Einpflegen konkreter Textänderungen ist im Preis inbegriffen. Wenn Ihr oder Euer Datenschutzbeauftragte weitere Erweiterungen wünscht, so rechnen wir diese nach Aufwand ab.

  9. Wie kann ich das beauftragen?

    Eine kurze Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder den/die NEUBLCKer/in Eures Vertrauens genügt.

  10. Wer kann mir weitere Fragen beantworten?

    Juristische Fragen kann Euch am besten Euer Rechtsbeistand oder Euer Datenschutzbeauftragter beantworten. Aber auch wir sind natürlich gerne für Euch da: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 02421-223447-0.


Stand: 15. November 2019
Disclaimer:
Wir beraten Euch stets nach bestem Wissen und in Absprache mit unserem Partner-Datenschutzbeauftragten. Konsultiert im Zweifelsfall jedoch auch den Datenschutzbeauftragten Eures Unternehmens oder Euren juristischen Beistand. Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar. Keine Haftung für inhaltliche Fehler!


geschrieben von Christian
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