Ergänzende Angebotsbedingungen & Erläuterungen
Im Rahmen einer Beauftragung vereinbaren Auftraggeber (Kund*in) und Auftragnehmer (Agentur):
Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus, soweit diese durch die Zusammenarbeit bekannt wurden. Sämtliche Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers sind arbeitsvertraglich auf die Einhaltung dieser Verschwiegenheit verpflichtet worden. Alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen werden dem Auftraggeber vorher zur Genehmigung vorgelegt.
Nutzungsrechte
Mit der Begleichung aller Zahlungen vom Auftraggeber an den Auftragnehmer überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das uneingeschränkte und unwiderrufbare, jedoch nicht wiederverkäufliche oder übertragbare, einfache Nutzungsrecht an den in seinem Auftrag geschaffenen Werken. Darin nicht enthalten sind abgelehnte oder nicht finale Design-Entwürfe sowie Hilfsmittel des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, sämtliche Arbeitsergebnisse (einschließlich Zwischenergebnisse) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden und zu vervielfältigen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, teilt er dies bei Auftragserteilung schriftlich mit.
Zeitrahmen
Die Umsetzung erfolgt stets nach Abstimmung. Eine termingerechte Fertigstellung auf Basis eines gemeinsam zu erstellenden oder bereits erstelltem Projektplanes sichert der Auftragnehmer bei Auftragsannahme zu, soweit die Gründe für eine Verschiebung nicht außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen und Materialien, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Herausgabe offener Dateien
Zu offenen Dateien zählen zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, InDesign-, Illustrator- und Photoshop-Dateien sowie Schriften oder Bildmaterial. Diese sind Hilfsmittel des Auftragnehmers und somit nicht Teil des beauftragten Werks. Eine Herausgabe findet nicht statt oder bedarf der gesonderten Beauftragung, wodurch weitere Kosten entstehen.
Prüfung von Rechtsfragen
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aber nicht ausschließlich aus dem Bereich des Wettbewerbs-, Urheber-, Datenschutz und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers. Er haftet daher nicht für die rechtliche Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.
DSGVO-Prüfung
Der Auftragnehmer erstellt Webseiten nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik. Eine vollständige DSGVO-Konformität kann jedoch nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber in jedem Fall im Rahmen der Webseitenerstellung auch einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten mit der Prüfung der Webseite, der Erstellung einer aktuellen Datenschutzerklärung, eines aktuellen Impressums sowie eines Disclaimers zu beauftragen.
Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern, insbesondere Druckereien
Gerne beauftragt der Auftragnehmer weitere Dienstleister, die vom Auftraggeber ausgesucht wurden. Für die Qualität der Leistungen und Ergebnisse von weiteren Dienstleistern, z.B. Druckergebnisse, haftet der Auftragnehmer nicht. Mit dieser Zusammenarbeit verbundene Tätigkeiten werden als Projektbegleitung nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zu diesen Tätigkeiten zählen zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Angebotseinholung, Absprachen über Aufbereitung und Übermittlung Druckdaten, Erstellung individueller Druckdaten, sonstiges Projektmanagement. Die Beauftragung und Abrechnung weiterer Dienstleister erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Auftraggeber und der Druckerei. Erfolgt eine Beauftragung und Abrechnung über den Auftragnehmer, so ist dieser berechtigt, 15% des Auftragsvolumens des Dienstleisters als Handlingfee zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Angebote
Wird der Aufwand von Leistungen zuvor vom Auftragnehmer abgeschätzt und schriftlich angeboten, so hat das Angebot eine Gültigkeit von 30 Tagen. Sofern sich aus den Angebotspositionen nichts anderes ergibt, beträgt die Preisbindung 9 Monate ab Abgabe des Angebots. Angebotspositionen, die als „optional“ oder „alternativ“ gekennzeichnet sind, sind nicht in der Gesamtsumme enthalten. Stundenangaben im Angebot verstehen sich als Aufwandsabschätzung.
Stundensätze
Sofern im Angebot nicht anders angeboten oder bei zusätzlichen Beauftragungen, erfolgt die Abrechnung nach realem Aufwand in Blöcken à 15 Minuten. Der Stundensatz des Auftragnehmers beträgt für alle Gewerke 120,00 Euro zzgl. MwSt. Für Konzeption und Beratung durch Senior Berater oder die Geschäftsführung hat der Auftragnehmer das Recht, einen Stundensatz in Höhe von 160,00 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
Zuschläge
Aufwände, die aufgrund ihrer kundenseitigen Dringlichkeit Nacht-, Feiertags- oder Wochenendarbeiten (Nachtarbeiten von 19 Uhr – 6 Uhr, Wochenende Samstag + Sonntag, gesetzliche Feiertage des Landes NRW) erfordern, werden mit 30 % Aufschlag in Rechnung gestellt.
Spesen
Spesen werden abgerechnet, so wie sie anfallen und sind nicht rabattfähig. Reisezeiten über eine Stunde je Strecke werden mit 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes, gefahrene Kilometer mit 0,50 Euro/km in Rechnung gestellt.
Nettopreise
Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuer.
Zahlungsziele
Erbrachte Teilleistungen stellt der Auftragnehmer einmal pro Monat in Rechnung. Bei Leistungen mit einer vorab erstellten Aufwandsabschätzung hat der Auftragnehmer das Recht, eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 Prozent der Angebotssumme bei Projektbeginn in Rechnung zu stellen. Zahlungsziel für alle Rechnungen des Auftragnehmers ist 10 Tage nach Rechnungsstellung. Unberechtigte (Skonto-)Kürzungen werden nachgefordert. Rechnungen übersendet der Auftragnehmer klimafreundlich per E-Mail. Dafür übermittelt der Auftraggeber bei Beauftragung eine Rechnungs-E-Mailadresse.
Sonstiges
Sofern in der vorliegenden Rahmenvereinbarung nicht anders geregelt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, die hier eingesehen werden können: https://www.neublck.de/agb
Informationen zu den Grundsätzen der Datenverarbeitung des Auftragnehmers gemäß Art. 13, 14, 21 DSGVO können hier eingesehen werden: https://www.neublck.de/datenschutz.
Schlussklausel
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Auftraggeber und Auftragnehmer sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.